Wirtschaftsprüefung
WELCHEN NUTZEN GENERIERT DIE PRÜFUNG DER JAHRESRECHNUNG DURCH EINEN UNABHÄNGIGEN EXPERTEN?
Eine geprüfte Jahresrechnung bietet den Unternehmen eine zuverlässige und neutrale Aussensicht. Unsere qualitativ hochstehende Revision Ihrer Jahresrechnung erzeugt einen Nutzen, der weit über den gesetzlichen Auftrag hinausgeht und einen echten Mehrwert schafft. Die Eingeschränkte Revision erlaubt ein optimales Kosten/Nutzen-Verhältnis und ist für sämtliche KMUs, Stiftungen und Vereine empfehlenswert.
UNSER ANGEBOT UMFASST DIE FOLGENDEN DIENSTLEISTUNGEN
Ordentliche und Eingeschränkte Revision von KMU, Non-Profit Organisationen und Personalvorsorgeeinrichtungen.
Konzernprüfungen nach OR und Swiss GAAP FER.
Prüfung von Financial Reporting Packages nach Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP.
Sonderprüfungen nach OR (Gründungs-, Kapitalerhöhungs-, und Kapitalherabsetzungsprüfung, Prüfung bei vorzeitiger Auflösung einer Gesellschaft, Prüfung bei nachträglicher Liberierung durch Sacheinlage oder Verrechnung, Prüfung der Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft in die Schweiz.
Prüfung einer Aufwertung von Beteiligungen und Liegenschaften über den Anschaffungswert bzw. die Herstellkosten bei Unterbilanz.
Prüfung der Zwischenbilanz einer Kapitalgesellschaft bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung.
Prüfungen nach Fusionsgesetz (FusG).
Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen (PS 910).
Vereinbarte Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen (PS 920).
Erstellung von Finanzinformationen (Compilation) (PS 930).
Weitere Prüfungen im Auftragsverhältnis sowie nach PS.
Prüfung und Beratung bei Umstrukturierungen.
Spezialprüfungen.
Unsere Prüfungsfirma, die PartnerAudit GmbH, ist im Register der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde als Revisionsexpertin eingetragen (Zulassungs-Nr. 501385). Damit erfüllen wir die hohen und international anerkannten Anforderungen an ein professionelles Revisionsunternehmen und setzten die Schweizer Prüfungsstandards vollständig um. Wir verfügen über ein internes Qualitätssicherungssystem nach den Vorgaben von PS 220 und QS 1.
Unabhängigkeit und Vertrauensbildung:
Die Unabhängigkeit ist für uns als Wirtschaftsprüfer das oberste Gebot. Dies bildet ein hohes Vertrauen in Unternehmungen, welche sich auch trotz nicht vorhandener, gesetzlicher Prüfpflicht eingeschränkt oder ordentlich prüfen lassen.
Zu unseren Aufgaben gehört es beispielsweise, Ihre Geschäftsprozesse bis ins tiefste Detail zu verstehen und Schwachstellen erkennen. Da geht es auch um die internen Kontrollen und die Einschätzung, über deren Wirksamkeit. Diese Einschätzung kann z.B. auf der Basis von mathematischen Stichproben gemacht werden. Schwachstellen können zu Risiken mit einem erheblichen Einfluss auf Rechnungslegung und somit die gesamte Unternehmung führen. Unternehmensintern gibt es selten eine Funktion oder Person, die sämtliche Einflüsse auf ein Unternehmen berücksichtigt sowie Zugang zu allen verfügbaren Informationsquellen und Personen hat. Dies erlaubt es dem externen Prüfer, eine qualifizierte Einschätzung über allfällige Schwachstellen und Probleme zu machen. Der Wirtschaftsprüfer vervollständigt sein Bild mit einem tiefgreifenden Verständnis für den Markt sowie das Umfeld, in welchem sich der Prüfkunde bewegt. Risiken können gleichermassen aus Schwachstellen bei Prozessen oder Personen sowie auch dem staatlichen und regulatorischen Umfeld des Unternehmens entstehen. Im Rahmen der Prüfung werden die wesentlichen Stakeholders identifiziert und allfällige Risiken festgestellt.
Das Prüftestat bietet somit eine unabhängige und qualifizierte Aussage über ihr Unternehmen.